Im Blickpunkt: Energieausweis
Wohngebäude
Für Neubauten und wesentliche Umbauten ist
ein Energiebedarfsausweis heute schon Pflicht.
Einen Bedarfsausweis vorlegen müssen Vermieter
von kleinen energetisch unsanierten Wohngebäuden
mit bis zu vier Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem
1. November 1977 gestellt wurde.
Ab
Juli 2009 müssen auch für Nichtwohngebäude im Verkaufs- oder Vermietungsfall Energieausweise ausgestellt werden.
Zur Auswahl stehen
zwei Varianten des Ausweises:
1. verbrauchsorientierter Energieausweis
Erstellung auf Grundlage der Verbrauchsabrechnungen
der letzten 3 Jahre. Probleme kann hier die Beschaffung
der Daten bereiten, wenn nicht alle Eigentümer/Mieter
die Unterlagen zur Verfügung stellen. Die
Bewertung eines Gebäudes im Verbrauchsausweis
hängt somit auch vom individuellen Heizverhalten
der Bewohner ab. Modernisierungsempfehlungen können
nur sehr pauschal gegeben werden, da keinerlei
Gebäudedaten aufgenommen wurden. Dieser Ausweis
ist geeignet, wenn Sie lediglich der Pflicht,
einen Ausweis vorzulegen, entsprechen wollen und
keine Maßnahmen am Gebäude planen.
Antrag
verbrauchsorientierter Energieausweis
2. bedarfsorientierter
Energieausweis
Nach einem genauen Aufmaß und Aufnahme der
Haustechnik erfolgt die Bewertung der Gebäudesubstanz
(Dämmeigenschaften der Gebäudehülle,
Heizungsanlage etc.). Hieraus resultiert ein Energieausweis,
der speziell auf das Gebäude bezogene Modernisierungsempfehlungen
erlaubt. Diesen Ausweis sollten Sie wählen,
wenn Sie über Maßnahmen am Gebäude
nachdenken.
Einige Anbieter von Energieausweisen stellen
auch den bedarfsorientierten Ausweis allein
anhand von vom Eigentümer zur Verfügung
gestellten Unterlagen ohne Ortsbegehung aus.
Hiervon ist dringend abzuraten. Nur vor Ort
lässt sich z.B. die thermische Qualität
aller Bauteile (U-Werte der Außenwände,
Art der Fenster etc.) und evtl. von den Planunterlagen
abweichende An- und Umbauten erkennen. Sie sollten
deshalb immer auf einer Besichtigung durch den
Ersteller bestehen.
Ich biete den "bedarfsorientierten
Energiepass" immer in Kombination mit einer
Vor-Ort-Begehung und einer ausführlichen
Energieberatung an.
Die Erstellung
des "bedarfsorientierten Energiepass"
erfolgt nach den Richtlinien der dena (Deutsche
Energieagentur) und erhält das dena-Gütesiegel.
Anfrage
Bedarfsausweis