Ab Juli 2009 müssen auch für Nichtwohngebäude
im Verkaufs- oder Vermietungsfall Energieausweise
ausgestellt werden. Zudem müssen in öffentlichen
Gebäuden mit regelmäßigem Publikumsverkehr
die Energieausweise gut sichtbar ausgehängt
werden.
Es besteht für diese Gebäude die Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Energieausweis.
Bei gemischt genutzten Gebäuden (mehr als 10 % gewerbliche Nutzung) sind nach der Energieeinsparverordnung zwei Energieausweise (Wohngebäude und Nichtwohngebäude) erforderlich.
Die Anforderungen an neue Nichtwohngebäude werden wie bei Wohngebäuden über den Jahres-Primärenergiebedarf definiert. Die Bilanz umfasst zusätzlich zum Energiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung auch die Anteile für Kühlung und eingebaute Beleuchtung.
Das neue umfangreiche Berechnungsverfahren ist in der DIN V 18599 definiert. Die Anforderungen werden über ein Referenzgebäude festgelegt, das dem tatsächlichen Gebäude in Geometrie, Nettogrundfläche, Ausrichtung und Nutzung entspricht, dessen technische Ausführung jedoch nach Anlage 2 der EnEV definiert ist.
Energieeffizienzberatung KMU
(kleine und mittlere Unternehmen)
aus dem Merkblatt – Energieeffizienzberatung der KfW
Der "Sonderfonds Energieeffizienz in KMU" ist eine gemeinsame Initiative
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und der KfW zur Erschließung von Energieeffizienzpotenzialen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Das Förderprogramm dient der Überwindung bestehender Informationsdefizite über betriebliche Energieeinspar-
möglichkeiten und soll einen Anreiz zur Umsetzung von Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz geben.
Bestandteil des Sonderfonds sind die beiden Komponenten "Energieeffizienzberatungen" und "Investitionskredite für Energieeinspar-
maßnahmen". Die beiden Komponenten des Sonderfonds Energieeffizienz
in KMU können unabhängig voneinander beantragt werden. Gleichwohl
wird empfohlen, vor Durchführung einer Energieeinsparinvestition eine Energieeffizienzberatung in Anspruch zu nehmen.
Im Rahmen der Beratungsförderung werden Zuschüsse für qualifizierte und unabhängige Energieeffizienzberatungen in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gewährt. Durch die Beratung sollen Schwachstellen bei der effizienten Energieverwendung aufgezeigt und Vorschläge bzw. konkrete Maßnahmenpläne für energie- und kostensparende Verbesserungen gemacht werden. Die im Rahmen der Beratung empfohlenen Energieeinsparinvestitionen können mit einem Investitionskredit aus dem Sonderfonds gefördert werden.
Die wichtigsten Eckdaten:
Förderung von Initial- und Detailberatung
Unternehmen erhalten für die ein- bis zweitägige Initialberatung einen
Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % des vereinbarten Tageshonorars
(maximal 640 € pro Beratungstag bei einer maximalen
Bemessungsgrenze von 1.600 €).
Unternehmen erhalten für die Detailberatung einen Zuschuss in Höhe
von bis zu 60 % des maximal förderfähigen Tageshonorars (maximal
480 € pro Tag), bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 8.000 €.
Das maximal förderfähige Tageshonorar bei Initial- und Detailberatung
beträgt 800 €.
Initial- und Detailberatung können unabhängig voneinander beantragt
werden.