Energieberatung zur Energieeinsparung in Wohngebäuden

Energieausweise für Wohngebäude

Für Neubauten und wesentliche Umbauten sowie bei Mieterwechsel oder Verkauf ist ein Energiebedarfsausweis Pflicht.

Einen Bedarfsausweis vorlegen müssen Vermieter von kleinen energetisch unsanierten Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 2007 gestellt wurde.

Auch für Nichtwohngebäude im Verkaufs- oder Vermietungsfall müssen Energieausweise ausgestellt werden.

Bedarfsorientierter Energieausweis

Nach einem genauen Aufmaß und Aufnahme der Haustechnik erfolgt die Bewertung der Gebäudesubstanz (Dämmeigenschaften der Gebäudehülle, Heizungsanlage etc.). Hieraus resultiert ein Energieausweis, der speziell auf das Gebäude bezogene Modernisierungsempfehlungen erlaubt. Diesen Ausweis sollten Sie wählen, wenn Sie über Maßnahmen am Gebäude nachdenken.

Einige Anbieter von Energieausweisen stellen auch den bedarfsorientierten Ausweis allein anhand von vom Eigentümer zur Verfügung gestellten Unterlagen ohne Ortsbegehung aus. Hiervon ist dringend abzuraten. Nur vor Ort lässt sich z.B. die thermische Qualität aller Bauteile (U-Werte der Außenwände, Art der Fenster etc.) und evtl. von den Planunterlagen abweichende An- und Umbauten erkennen. Sie sollten deshalb immer auf einer Besichtigung durch den Ersteller bestehen.

Ich biete den „bedarfsorientierten Energiepass“ immer in Kombination mit einer Vor-Ort-Begehung und einer ausführlichen Energieberatung an.

Die Erstellung des „bedarfsorientierten Energiepass“ erfolgt nach den Richtlinien der dena (Deutsche Energieagentur) und erhält das dena-Gütesiegel.

Anfrage Bedarfsausweis

Preise

Die Kosten für den Energieausweis sind abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten des Gebäudes. Meine Leistungen umfassen neben der Erstellung des Energieausweises eine Vor-Ort-Begehung und mindestens zwei Modernisierungsvorschläge einschl. einer Wirtschaftlichkeitsberechnung (außer beim verbrauchsorientierten Ausweis).

Anzahl
Wohneinheiten (WE)
Kosten
bedarfbasierter
Energieausweis*
Örtliches Aufmaß bei
Fehlen von Planunterlagen
Ein-/Zweifamilienhaus400 €300 €
Mehrfamilienhaus bis 6 WE500 €300 €
Mehrfamilienhaus
bis 15 WE
800 €400 €
Mehrfamilienhaus
über 15 WE
nach Vereinbarungnach Vereinbarung
* Bei den angegebenen Kosten handelt es sich um unverbindliche Netto-Richtpreise.

Die angegebenen Preise setzen das Vorhandensein folgender Unterlagen des Gebäudes voraus:

  • einen vollständigen aktuellen Plansatz (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
  • Verbrauchswerte der letzten 3 Jahre
  • Schornsteinfegerprotokoll
  • Kopien der Unterlagen, aus denen ggf. Wand- oder Deckenaufbauten hervorgehen (z.B. Wärmeschutznachweis, Baubeschreibung etc.) soweit vorhanden.

Mehr Informationen dazu bietet unser Informations-Blatt „Energieausweis für Wohngebäude“, das Sie kostenlos herunterladen können.