Energieausweise für Wohngebäude
Für Neubauten und wesentliche Umbauten sowie bei Mieterwechsel oder Verkauf ist ein Energiebedarfsausweis Pflicht.
Einen Bedarfsausweis vorlegen müssen Vermieter von kleinen energetisch unsanierten Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 2007 gestellt wurde.
Auch für Nichtwohngebäude im Verkaufs- oder Vermietungsfall müssen Energieausweise ausgestellt werden.
Bedarfsorientierter Energieausweis
Nach einem genauen Aufmaß und Aufnahme der Haustechnik erfolgt die Bewertung der Gebäudesubstanz (Dämmeigenschaften der Gebäudehülle, Heizungsanlage etc.). Hieraus resultiert ein Energieausweis, der speziell auf das Gebäude bezogene Modernisierungsempfehlungen erlaubt. Diesen Ausweis sollten Sie wählen, wenn Sie über Maßnahmen am Gebäude nachdenken.
Einige Anbieter von Energieausweisen stellen auch den bedarfsorientierten Ausweis allein anhand von vom Eigentümer zur Verfügung gestellten Unterlagen ohne Ortsbegehung aus. Hiervon ist dringend abzuraten. Nur vor Ort lässt sich z.B. die thermische Qualität aller Bauteile (U-Werte der Außenwände, Art der Fenster etc.) und evtl. von den Planunterlagen abweichende An- und Umbauten erkennen. Sie sollten deshalb immer auf einer Besichtigung durch den Ersteller bestehen.
Ich biete den „bedarfsorientierten Energiepass“ immer in Kombination mit einer Vor-Ort-Begehung und einer ausführlichen Energieberatung an.
Die Erstellung des „bedarfsorientierten Energiepass“ erfolgt nach den Richtlinien der dena (Deutsche Energieagentur) und erhält das dena-Gütesiegel.
Preise
Die Kosten für den Energieausweis sind abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten des Gebäudes. Meine Leistungen umfassen neben der Erstellung des Energieausweises eine Vor-Ort-Begehung und mindestens zwei Modernisierungsvorschläge einschl. einer Wirtschaftlichkeitsberechnung (außer beim verbrauchsorientierten Ausweis).
Anzahl Wohneinheiten (WE) | Kosten bedarfbasierter Energieausweis* | Örtliches Aufmaß bei Fehlen von Planunterlagen |
---|---|---|
Ein-/Zweifamilienhaus | 400 € | 300 € |
Mehrfamilienhaus bis 6 WE | 500 € | 300 € |
Mehrfamilienhaus bis 15 WE | 800 € | 400 € |
Mehrfamilienhaus über 15 WE | nach Vereinbarung | nach Vereinbarung |
Die angegebenen Preise setzen das Vorhandensein folgender Unterlagen des Gebäudes voraus:
- einen vollständigen aktuellen Plansatz (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
- Verbrauchswerte der letzten 3 Jahre
- Schornsteinfegerprotokoll
- Kopien der Unterlagen, aus denen ggf. Wand- oder Deckenaufbauten hervorgehen (z.B. Wärmeschutznachweis, Baubeschreibung etc.) soweit vorhanden.